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Energieberatung · Leistung

Energieausweis – Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis

Mehr als eine gesetzliche Pflicht: Ein Energieausweis schafft Transparenz – für Käufer, für Mieter und für Sie selbst.

Energieausweis mit Effizienzklassen

Ein Energieausweis schafft Transparenz.

Für Käufer. Für Mieter. Und für Sie selbst. Der Energieausweis zeigt den energetischen Zustand Ihrer Immobilie und macht Modernisierungspotenziale sichtbar.

Ob Verkauf, Vermietung oder gesetzliche Nachweispflicht – wir erstellen Ihren Bedarfs- oder Verbrauchsausweis schnell, rechtssicher und zuverlässig. Gleichzeitig erhalten Sie wertvolle Hinweise, wie sich die Energieeffizienz und damit die Attraktivität Ihrer Immobilie weiter verbessern lässt.

Ihr Ausweis, rechtssicher erstellt.

Transparenz, die Ihre Immobilie attraktiver macht.

Moritz Strompf – zertifizierter Energieberater

Moritz Strompf

Malermeister & dena-zertifizierter Energieeffizienz-Experte. Bei mir haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner – von der ersten Analyse bis zur erfolgreichen Umsetzung.

Energieeffizienz-Experte (dena): EB693306

Häufig gestellte Fragen.

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

Ein Energieausweis wird in der Regel benötigt, wenn ein Gebäude oder eine Wohnung verkauft, neu vermietet oder verpachtet wird. Kauf- oder Mietinteressenten muss der Ausweis spätestens bei der Besichtigung zugänglich gemacht werden. Für selbst genutzte Gebäude ohne Verkauf oder Neuvermietung besteht normalerweise keine allgemeine Pflicht, nur deshalb einen Energieausweis erstellen zu lassen.

Was ist der Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis?

Der Bedarfsausweis bewertet das Gebäude anhand seiner Bauweise, Gebäudehülle und Anlagentechnik. Der Verbrauchsausweis basiert dagegen hauptsächlich auf dem erfassten Energieverbrauch der Bewohner aus mehreren Abrechnungszeiträumen. Deshalb kann der Verbrauchsausweis stärker vom individuellen Heizverhalten beeinflusst werden.

Welchen Energieausweis benötige ich für mein Haus?

Ob ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis zulässig beziehungsweise vorgeschrieben ist, hängt unter anderem von Baujahr, Gebäudegröße und energetischem Zustand ab. Bei bestimmten älteren Wohngebäuden mit wenigen Wohneinheiten ist ein Bedarfsausweis erforderlich. Die zulässige Ausweisart sollte vor der Erstellung anhand der Gebäudedaten geprüft werden.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig. Wird das Gebäude jedoch so umfassend verändert, erweitert oder energetisch bewertet, dass nach dem Gebäudeenergiegesetz ein neuer Ausweis erforderlich ist, kann seine praktische Verwendbarkeit bereits vorher enden.

Welche Unterlagen werden für einen Energieausweis benötigt?

Je nach Ausweisart werden Grundrisse, Schnitte, Flächenangaben, Baujahr, Bauteilaufbauten und Informationen zur Heizungsanlage benötigt. Für einen Verbrauchsausweis sind außerdem vollständige Verbrauchsdaten aus den vorgeschriebenen Abrechnungszeiträumen erforderlich. Bereits durchgeführte energetische Sanierungen sollten mit Rechnungen oder technischen Unterlagen nachgewiesen werden.

Was kostet ein Energieausweis?

Die Kosten hängen von der Ausweisart, Gebäudegröße, Anzahl der Wohneinheiten und Qualität der vorhandenen Unterlagen ab. Ein detaillierter Bedarfsausweis ist aufgrund der erforderlichen Gebäudeaufnahme und Berechnung aufwendiger als ein zulässiger Verbrauchsausweis. Vor der Erstellung erhalten Sie ein transparentes Angebot.

Kann ein Energieausweis vollständig online erstellt werden?

Ein Verbrauchsausweis kann bei vollständigen und plausiblen Verbrauchsdaten häufig ohne umfangreiche Vor-Ort-Aufnahme erstellt werden. Bei einem Bedarfsausweis ist eine genaue Erfassung der Gebäudehülle und Anlagentechnik erforderlich. Eine reine Online-Erstellung ohne belastbare Gebäudedaten kann zu ungenauen oder unzulässigen Ergebnissen führen.

Welche Angaben aus dem Energieausweis gehören in eine Immobilienanzeige?

Wenn zum Zeitpunkt der Veröffentlichung ein gültiger Energieausweis vorliegt, müssen die gesetzlich vorgeschriebenen energetischen Angaben in der Immobilienanzeige enthalten sein. Dazu gehören abhängig von der Ausweisart unter anderem Energiekennwert, Energieträger, Baujahr und Energieeffizienzklasse.

Braucht man für ein Baudenkmal einen Energieausweis?

Für Baudenkmäler gelten im Gebäudeenergiegesetz bestimmte Ausnahmen von der Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung. Ob das konkrete Gebäude rechtlich als Baudenkmal gilt, sollte anhand der amtlichen Eintragung geprüft werden.

Ist ein Energieausweis eine vollständige Energieberatung?

Nein. Ein Energieausweis dient hauptsächlich der Information und dem überschlägigen Vergleich der energetischen Qualität von Gebäuden. Er enthält keine so detaillierte, individuell abgestimmte Sanierungsstrategie wie ein individueller Sanierungsfahrplan.

Kann ein schlechter Energieausweis durch eine Sanierung verbessert werden?

Ja. Maßnahmen an Dach, Fassade, Fenstern, Kellerdecke und Anlagentechnik können die energetische Bewertung verbessern. Wie stark sich eine einzelne Maßnahme auf den Energiekennwert auswirkt, muss anhand des konkreten Gebäudes berechnet werden.

Kann man aus dem Energieausweis die späteren Heizkosten ablesen?

Nein, nicht exakt. Die tatsächlichen Heizkosten hängen zusätzlich vom Nutzerverhalten, den Raumtemperaturen, dem Wetter, den Energiepreisen und der beheizten Fläche ab. Der Energieausweis ermöglicht vor allem einen energetischen Vergleich, stellt aber keine verbindliche Heizkostenprognose dar.

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