Warum auf Geld verzichten, das Ihnen zusteht? Wir holen das Maximum aus den aktuellen Förderprogrammen für Sie heraus.

Jedes Jahr verzichten Immobilienbesitzer auf Fördergelder, weil Programme unübersichtlich sind oder Anträge fehlerhaft gestellt werden. Dabei können Zuschüsse und zinsgünstige Finanzierungen Ihre Investitionskosten erheblich reduzieren.
Wir prüfen sämtliche Fördermöglichkeiten und entwickeln eine individuelle Strategie, mit der Sie das Maximum aus den aktuellen Förderprogrammen herausholen. Unser Ziel ist einfach: Sie investieren weniger Eigenkapital und erhalten die höchstmögliche Förderung.
Mit der richtigen Planung sichern Sie sich die maximal mögliche Förderung, vermeiden kostspielige Fehlentscheidungen und investieren genau dort, wo Ihr Geld den größten Nutzen erzielt. Wir begleiten Sie von der ersten Analyse bis zur erfolgreichen Umsetzung – kompetent, unabhängig und alles aus einer Hand.
Jede nicht genutzte Förderung ist verschenktes Geld.

Malermeister & dena-zertifizierter Energieeffizienz-Experte. Bei mir haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner – von der ersten Analyse bis zur erfolgreichen Umsetzung.
Energieeffizienz-Experte (dena): EB693306
Förderfähig können unter anderem Maßnahmen an Außenwänden, Dach, Fenstern und Kellerdecken sowie bestimmte Anlagen zur Heizungsoptimierung oder Erneuerung der Heiztechnik sein. Welche Förderung infrage kommt, hängt von Gebäude, Maßnahme, Antragsteller und technischen Anforderungen ab. Jede Maßnahme muss vor der Antragstellung individuell geprüft werden.
Über das BAFA werden insbesondere bestimmte Einzelmaßnahmen und Energieberatungen abgewickelt. Die KfW ist unter anderem für die Heizungsförderung und Kredite für umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus zuständig. Welcher Förderweg passt, richtet sich nach der geplanten Maßnahme und dem gewünschten Sanierungsziel.
Die Förderhöhe hängt von der Maßnahme, den förderfähigen Kosten und möglichen Bonusvoraussetzungen ab. Bei der Heizungsförderung können beispielsweise Grundförderung und bestimmte Boni zusammentreffen. Da sich Förderbedingungen verändern können, wird die voraussichtliche Förderung immer auf Grundlage der aktuell geltenden Richtlinien berechnet.
Der Förderantrag muss grundsätzlich vor dem förderschädlichen Beginn des Vorhabens gestellt werden. Je nach Programm ist vor der Antragstellung ein Vertrag mit einer vorgeschriebenen aufschiebenden oder auflösenden Bedingung erforderlich. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen in vielen Fällen vorher erbracht werden, die eigentliche Maßnahme sollte jedoch nicht ohne vorherige Prüfung beauftragt oder begonnen werden.
Das hängt vom Förderprogramm und von der Vertragsgestaltung ab. Bei verschiedenen Programmen wird ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer vorgeschriebenen aufschiebenden oder auflösenden Bedingung benötigt. Ein vorbehaltlos erteilter Auftrag kann den Förderanspruch gefährden.
Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle, bestimmter Anlagentechnik und einer Sanierung zum Effizienzhaus ist in der Regel ein gelisteter Energieeffizienzexperte erforderlich. Bei der reinen Heizungsförderung kann die Bestätigung je nach Vorhaben auch durch ein zugelassenes Fachunternehmen erstellt werden. Eine zusätzliche fachliche Begleitung durch einen Energieeffizienzexperten kann trotzdem sinnvoll sein.
Der Energieeffizienzexperte prüft, ob die geplante Maßnahme die technischen Förderanforderungen erfüllt. Er erstellt die benötigten technischen Bestätigungen beziehungsweise Projektbeschreibungen und dokumentiert nach Abschluss die ordnungsgemäße Umsetzung. Je nach Programm gehören auch die Prüfung von Angeboten und Rechnungen zu seinen Aufgaben.
Eine Kombination kann möglich sein, eine doppelte Förderung derselben Kosten ist jedoch grundsätzlich ausgeschlossen. Auch steuerliche Förderung und öffentliche Zuschüsse können nicht beliebig für dieselbe Maßnahme miteinander verbunden werden. Vor der Antragstellung sollte deshalb ein abgestimmtes Förderkonzept erstellt werden.
Bei Eigenleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen die unmittelbar mit der energetischen Maßnahme verbundenen Materialkosten förderfähig sein. Die eigene Arbeitsleistung wird grundsätzlich nicht als förderfähige Ausgabe angesetzt. Zusätzlich gelten Anforderungen an Rechnungen, technische Ausführung und Bestätigung der Maßnahme.
Bei selbst genutzten Wohngebäuden kann unter bestimmten Voraussetzungen eine steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen möglich sein. Eine gleichzeitige Förderung derselben Kosten über Zuschüsse oder Förderkredite ist grundsätzlich nicht zulässig. Welche Variante günstiger ist, sollte vor Beginn gemeinsam mit einem Steuerberater geprüft werden.
Der eigentliche Förderantrag wird grundsätzlich vom antragsberechtigten Eigentümer beziehungsweise Antragsteller gestellt. Der Energieeffizienzexperte liefert die erforderlichen technischen Nachweise und Kennnummern und begleitet den fachlichen Teil des Verfahrens. Auf Wunsch unterstützen wir Sie beim gesamten Ablauf und bei der Zusammenstellung der Unterlagen.
Nein. Fördermittel stehen unter dem Vorbehalt der Programmbedingungen, der verfügbaren Haushaltsmittel und der abschließenden Prüfung durch den Fördergeber. Auch bei fachgerechter Vorbereitung besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf eine Bewilligung.
Unverbindliches Erstgespräch, klare Empfehlungen, maximale Förderung – von der ersten Analyse bis zur erfolgreichen Umsetzung. Wir sind für Sie da.
Jetzt kostenlos beraten lassenWir sind nicht nur Energieberater – als Malermeister führen wir auch alle Maler- und Tapezierarbeiten in höchster Qualität aus.